Darlehensarten
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KfW-Darlehen

KfW-Darlehen sind staatlich geförderte Kredite mit vergünstigten Zinsen. Sie ergänzen jede Immobilienfinanzierung sinnvoll – und senken Ihre monatliche Belastung. Der Antrag läuft immer über Ihre Hausbank und muss vor dem Kauf gestellt werden.


KfW-Förderung auf einen Blick

150.000
Maximaler Darlehensbetrag je Antragsteller (KfW 124)
bis 3 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit – Rate nur aus Zinsen
VOR Kauf
Antrag unbedingt vor Kaufvertragsabschluss stellen

Die wichtigsten KfW-Programme 2025

KfW 124 – Wohneigentumsprogramm:
Für Kauf oder Bau selbst genutzter Wohnimmobilien. Bis 100.000 €, günstige Zinsen, keine Einkommensgrenze, kein Energieeffizienznachweis erforderlich. Das Basisprodukt für jeden Immobilienkauf.

KfW 300 – Wohneigentum für Familien:
Für Familien mit Kindern (geb. ab 2019) mit mittlerem Einkommen. Bis 270.000 € zu sehr günstigen Zinsen – das leistungsfähigste Programm für seine Zielgruppe.

KfW 297/298 – Klimafreundlicher Neubau:
Für energieeffiziente Neubauten (KfW-40-Standard). Bis 150.000 €, besonders niedrige Zinsen. Ideal für Käufer von Neubauimmobilien mit Energieausweis A+.

KfW 261 – Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG):
Für energetische Sanierungen und Kauf von Effizienzhäusern. Kombination aus Darlehen (bis 150.000 €) und Tilgungszuschuss (bis 45 % = echter Zuschuss, kein Kredit).

Anerkannte Quellen

Wenn Sie die KfW-Förderung mit regionalen Kaufpreisen, Kaufnebenkosten und Landesprogrammen vergleichen möchten, finden Sie im Kaufen-oder-Mieten-Vergleich für alle Bundesländer die passende Einordnung.

Rechenbeispiel: KfW 124 + Annuitätendarlehen kombiniert

Kaufpreis: 400.000 €
Eigenkapital: 80.000 € (20 %)
Finanzierungsbedarf: 320.000 €

Aufteilung mit KfW:
KfW 124: 150.000 € @ 2,8 % → Rate: ca. 594 €/Monat
Annuitätendarlehen: 170.000 € @ 3,9 % → Rate: ca. 901 €/Monat
Gesamtrate: ca. 1.495 €/Monat

Ohne KfW (komplett Annuität):
320.000 € @ 3,9 % → Rate: ca. 1.695 €/Monat
Monatliche Ersparnis durch KfW: ca. 200 € = 2.400 € pro Jahr

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie KfW-Förderung

  1. Beratungsgespräch (vor der Immobiliensuche): Prüfen Sie gemeinsam mit einem Finanzierungsberater, welches Programm für Sie in Frage kommt und welche Unterlagen benötigt werden.
  2. Antragstellung über die Hausbank: Ihre Bank stellt den Förderantrag bei der KfW – Sie können das nicht direkt tun.
  3. KfW-Zusage abwarten: Erst nach schriftlicher KfW-Zusage darf der Kaufvertrag unterschrieben werden. Dieser Schritt ist zwingend.
  4. Kaufvertrag und Notartermin: Nach Zusage können Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.
  5. Auszahlung: Das KfW-Darlehen wird über Ihre Bank an Sie ausgezahlt.
  6. Nachweise einreichen: Bei manchen Programmen (z.B. KfW 261) müssen Energieausweise oder Sachverständigenberichte eingereicht werden.
Häufige Fragen

KfW-Darlehen – Ihre Fragen

Die wichtigsten Antworten zu Antrag, Konditionen und Kombinationsmöglichkeiten.

Kann ich mehrere KfW-Programme kombinieren?

Ja, in der Regel sind Kombinationen möglich – etwa KfW 124 plus KfW 261 bei einer energetischen Sanierung. Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Ihre Hausbank prüft die Kombinierbarkeit im Einzelfall.

Gibt es Einkommensgrenzen?

KfW 124 hat keine Einkommensgrenze. KfW 300 (Familien) hat eine Grenze von 90.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen + 10.000 € je Kind. KfW 297/298 und 261 haben ebenfalls keine Einkommensgrenzen.

Was ist ein Tilgungszuschuss und wie hoch ist er?

Bei KfW 261 erlässt die KfW einen Teil des Darlehens nach Fertigstellung – je nachdem, welche Energieeffizienzklasse erreicht wird. Ein Effizienzhaus 40 erhält z.B. 20 % Tilgungszuschuss, ein EH 40 Plus sogar 45 %. Dieser Betrag ist ein echter Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Kann ich vorzeitig tilgen?

Ja, aber während der Zinsbindung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Nach Ablauf der Zinsbindung ist eine kostenfreie Ablösung möglich. Für außerplanmäßige Tilgungen innerhalb der Zinsbindung werden üblicherweise 5 % des Darlehensbetrags p.a. kostenfrei erlaubt.

Was passiert, wenn ich die Wohnung vermiete statt selbst einziehe?

KfW 124 und KfW 300 sind nur für Eigennutzung. Wenn Sie die Immobilie vermieten möchten, müssen Sie das dem Programm entsprechend anpassen – oder auf andere Förderprogramme ausweichen. Im Zweifelsfall vorab klären, sonst droht eine Rückforderung.

Persönliche Beratung

Welches KfW-Programm passt zu Ihrem Vorhaben?

Die Förderprogramme ändern sich regelmäßig. Wir kennen den aktuellen Stand und finden das optimale Förderprogramm für Ihren Kauf, Bau oder Sanierungsfall – kostenlos und unverbindlich.

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Vorteile

  • Zinsvorteil von oft 0,5–2 % gegenüber dem Markt – spart tausende Euro über die Laufzeit
  • Bis zu 3 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit – entlastet direkt nach dem Kauf
  • Bis zu 150.000 € Darlehensbetrag je Antragsteller (KfW 124) – 270.000 € für Familien (KfW 300)
  • Kombinierbar mit jedem anderen Darlehen – kein Entweder-oder

Nachteile

  • Antrag muss zwingend vor dem Kaufvertragsabschluss gestellt werden – kein nachträglicher Antrag
  • Begrenzter Darlehensbetrag – deckt selten die gesamte Finanzierung ab
  • Einkommensgrenze bei KfW 300 (Familien): max. 90.000 € zu versteuerndes Einkommen + 10.000 € je Kind

Für wen geeignet?

Erstkäufer mit Neubau oder Kauf

Das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) ist für jeden Erst- oder Neubau selbst genutzter Wohnimmobilien zugänglich – ohne Einkommensgrenze und ohne Energieeffizienzanforderung.

Familien mit mittlerem Einkommen

KfW 300 (Wohneigentum für Familien) bietet besonders günstige Konditionen für Haushalte mit Kindern (geb. ab 2019). Bis zu 270.000 € zu stark vergünstigten Zinsen.

Sanierer und Effizienzhaus-Käufer

KfW 261 (Bundesförderung Effiziente Gebäude) kombiniert günstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 % – ein echter Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

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